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Soulwax - Bastard Pop aus Belgien 
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Es handelt sich um einen dieser kulturgeschichtlichen Zufälle: Da wird im Bundestag das neue Urheberrecht verabschiedet, sprich verschärft, und gleichzeitig - ungeachtet dessen - schlägt die Popkultur eine ganz gegensätzliche Richtung ein.

Bastard Pop - andere sagen Mix Bootlegs - Medleys, die aus zwei oder mehreren Songs bestehen. Die weltweit wohl versiertesten Mix-Künstler dieser Art sind bezeichnenderweise zwei Rockmusiker.

Djs scheinen in den letzten 25 Jahren ja mit ihren beiden Plattenspielern und dem Mischpult dazwischen eine Werkbank gefunden zu haben, die sie ausreichend beschäftigt.

Nicht so die Gebrüder Dewaele aus Antwerpen, Belgien. Sie haben auf der suche nach Musik, die einfach besser rockt, eine Lösung außerhalb ihrer mäßig erfolgreichen Indieband Soulwax gefunden.

Der Sänger und der Gitarrist von Soulwax mischen seit Monaten an einem neuen Geheimrezept herum: Sie bringen am Plattenspieler und am Rechner Songs zusammen, die sich vorher nicht gekannt haben.

Sie kreuzen Musikgattungen, die nichts voneinander wissen wollten, die sich gehasst haben bis aufs kleinste Sample.

Vor wenigen Wochen erschien die erste Soulwax-Mix-CD in Belgien. Bereits in der ersten Woche schoß sie auf Platz zwei der belgischen Album-Charts. In Deutschland konnte man sie vorerst nur über Import bzw. übers Internet bestellen.

Die Tracks von Stephen und Davide Dewaele funktionieren irgendwie wie Zwillinge, die von Geburt an voneinander getrennt waren und durch musikalische Gen-manipulation zusammengeführt werden konnten:

Skeelo und Survivor, Skeelo und die Breeders, die Beastie Boys, EMF und John Cougar Mellencamp, Mr. Oizo und Tone Loc, Beck und Prodigy.

Ein Mix, der irgendwie auch die Frage nach neuer Musik stellt. Die Antwort des Soulwax Teams: Es existiert schon soviel gute Musik, warum nicht mit bekannten Gewürzen neue Geschmacksrichtungen kreieren statt Zeit und Speicher in ermüdende Klangforschung zu investieren?


Bastard Pop - die Mix-Bootleg-Welle im Internet

Missy Elliot singt zu George Michaels "Faith", Whitney Houston zu Kraftwerk - im Internet kursieren Mix-Bootlegs. Bastarde von bekannten Popsongs.

Angefangen hat alles vor einem Jahr. Im Netz taucht plötzlich ein Projekt auf: Girls on top. Und beide Stücke haben Frauenstimmen oben auf elektronischen Beats in einer Mischung, die es vorher nicht gab: TLC singt zu alten Human-League-Klängen und Whitney Houston liegt auf den alten Kraftwerk-"Nummern". Aus zwei mach eins.

Wie geht das technisch? Man braucht von einem Stück die Instrumentalversion und vom anderen die Gesangsspur. Vor allem letztere ist schwierig und meistens auch nicht legal zu bekommen. Überhaupt sind die Urheberrechte in den allermeisten Fällen nicht geklärt.

Die Plattenindustrie geht aber noch nicht massenweise gegen die Mix-Bootlegger vor, weil

1. die Mixe nur im Netz oder in kleiner Vinylauflage unterwegs sind, es sich also nicht um CD-Raubkopien in großem Umfang handelt.

2. so manch vergessener Künstler noch einmal Promotion bekommt (siehe George Michael)

Im britischen NME wird ein Mitarbeiter eines "east-west-records" Dancelabels mit den Worten zitiert:"Bootlegging kann eine gute Promotion für uns sein. Durch die Mixe sehen wir unsere Trax in ganz anderem Licht, was durchaus positiv ist. Aber trotzdem muss ich natürlich sagen, dass wir die Entwicklung mit Stirnrunzeln betrachten."

Mehr zum Thema Bastard-Pop findet ihr hier.

Copyright / Copywrong Bastard Pop

Jugendlicher Leichtsinn oder kulturelle Notwendigkeit ? EIN MANIFEST VON MC BANANE

Der Erfolg von digitaler Musik kommt nicht nur daher, dass sie umsonst zu haben ist, sondern auch dadurch, dass die Form, in der sie vorliegt, viel aus sich machen lässt.

Mit dem Cassettenrecorder ließen sich Mix-Tapes jenseits der "K-tel"-Kultur zusammen stellen - mit digitaler Musik lassen sich Musikbastarde zusammen setzen, die die Copyright-Scholastik bisher im kommerziellen Bereich verhinderte und die sie nun auch im privaten Bereich unterbinden will. Neue Beats, neue Texte, neue Strukturen. Durch die Digitalisierung wurde Musik von einem Substantiv zu einem Verb - fließt wieder!

"Rip, Mix & Burn - After All, It's Your Music", heißt es in der Apple-Werbung. In dem Moment, in dem die Technologie dieses Versprechen tatsächlich ermöglichte, setzte bereits die Reaktion der Anwälte und Bürokraten ein: Die Musik sollte nicht mehr den Käufern der Tonträger gehören. Erreicht werden soll das über Lizenzen - und über ein geplantes neues Urheberrecht, das "Umgehungstechnologie" verbietet.

Wir setzen dem entgegen: Die Mindestfreiheit für jede Art von veröffentlichter Information ist die Freiheit der Bearbeitung und der nichtkommerziellen Weitergabe.

Was aber ist mit den Klageliedern der Musikindustrie, dass die nicht kommerzielle Weitergabe von Musik der Anfang vom Ende der Musikproduktion wäre? Zur Entschleierung dieser Behauptung muss man zwischen knappen und nicht knappen Gütern unterscheiden: Albert Einsteins Haus in Princeton ist ein knappes Gut - nicht jeder kann drin wohnen.

Einsteins Relativitätstheorie ist im Gegensatz dazu ein nicht knappes, freies Gut - jeder kann sie benutzen und verändern ohne dass sie weniger wird.

Neben dieser Unterscheidung sind drei Formen der Ökonomie zu trennen: Die Kommando-Ökonomie, die Markt-Ökonomie, und die Gaben-Ökonomie.

Sie haben ihre unterschiedlichen Stärken in verschiedenen Bereichen: Die Kommando-Ökonomie im Krieg, die Markt-Ökonomie in der Verteilung knapper Güter und die Gaben-Ökonomie in der Produktion von Kulturgütern.

Die Produktion von Musik gehorcht den Gesetzen einer mit Prestige vergüteten Gaben-Ökonomie.

Musik entsteht aus einem spielerischen Drang: Es heißt Musik "spielen", nicht Musik "arbeiten." Und tatsächlich wird auch auf abertausenden von Acid- und Cubase-Installationen ohne unmittelbare Gewinnerwartung produziert was das Zeug hält.

Doch wie kommt die Musikindustrie dann auf das Argument des fehlenden Produktionsanreizes wegen freier nicht-kommerzieller Weitergabe? Zur Lösung dieses Rätsels ist es notwendig, die Produktion von "Kultur" von der Produktion von "Spektakel" zu trennen.

Kultur entsteht, wie der Mittelalterhistoriker Johan Huizinga nachwies, nicht durch finanzielle Anreize, sondern durch den Spieltrieb des Menschen. Die vielen Feiertage des Mittelalters nutzte die Bevölkerung nicht zum Faulenzen, sie schuf sich stattdessen ein breites Spektrum an hochwertiger sakraler wie profaner Kunst - ganz ohne Urheberrechtsschutz.

Nach ganz anderen Kriterien wird dagegen in der Spektakel-Ökonomie produziert: In ihr sind Guy Debord zufolge Ware, Abhängigkeit und Kontrolle verbunden. Das Spektakel ist in dieser Form des Wirtschaftens die ultimative Ware. Sie stimuliert das Begehren nach Konsum - ein Begehren, das ständig auf neue Waren umgeleitet wird.

Die Spektakel-Ökonomie benötigt zu ihrem Funktionieren eine urheberrechtlich abgesicherte Einwegkommunikations-Medienmaschinerie (Radio, Fernsehen, Riesenkonzerte). Ohne diese Maschinerie würde weder jemand den singenden Big-Brother-Insassen Zlatko produzieren noch etwas von ihm kaufen. Der "Urheberrechtsschutz", den GEMA und Musikindustrie fordern, ist also eigentlich kein Urheberrechts- sondern ein Investitions- und Kartellschutz.

Bisher garantierte eine funktionierende Spektakel-Ökonomie den Musikkonzernen das Funktionieren ihres Kartells. Doch nicht jedes Kartell oder Monopol hat auch für alle Zeit Bestand. Kultur ändert sich - eine schmerzliche Erfahrung, die vor der Musikindustrie auch schon Mariannische Männerkongregationen und die FDJ machen mussten.

Weiter argumentiert die Musikindustrie damit, dass Güter in kulturellem Gemeineigentum, in der "Public Domain", verfallen würden, weil sich ihrer niemand annimmt. Auch seien keine Anreize zur Schaffung neuer Kulturgüter gegeben, wenn diese schließlich in die Public Domain fielen. Was für Parks und Spielplätze zutreffen mag, gilt jedoch nicht für Kulturgüter.

Ein Kulturgut entsteht meist durch Rückgriff auf kulturelles Gemeineigentum - also auf Mythen, Geschehnisse, Erzählformen, Melodien, Töne oder Konventionen - und kann dadurch bei übertriebenem Urheberrechtsschutz leicht der Zerstörung anheimfallen.

So hätte übertriebener Urheberrechtsschutz fast zur gerichtlich angeordneten Vernichtung des Films Nosferatu geführt - wenn sich nicht einzelne Personen mutig und trickreich gegen Gesetze gestellt hätten.

Jede populäre Musik ist per definitionem Volkseigentum - wenn nicht nach dem Gesetz, so doch nach den tatsächlichen Verhältnissen.

Das Hören von Pophits ist keine Frage der Wahl, sondern des Bombardements damit. Das Urheberrecht, welches die Produktion von Kulturwerken eigentlich fördern sollte, behindert sie stattdessen. Auch schützt das Urheberrecht nicht Eigentum, sondern enteignet den Mixer - weil er anonym arbeiten muss und nichts an seinem Werk verdienen kann.

Rip, Mix and Burn - fangen wir mit der neuen Urheberrechtsnovelle an, die "Umgehungstechnologien" - also die Soft- und Hardware, mit der man rippt, mixt und brennt - verbieten will: Burn Copyright Burn!

Trotz MC Bananes Abgesang auf das Copyright dürfen wir an dieser Stelle fröhlich darauf hinweisen, dass das Copyright für diesen Text bei MC Banane liegt.

 
Mehr zu dem Thema SOULWAX findet ihr hier
 
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