|
Jugendlicher
Leichtsinn oder kulturelle Notwendigkeit ? EIN MANIFEST
VON MC BANANE
Der Erfolg von digitaler Musik kommt nicht nur daher, dass
sie umsonst zu haben ist, sondern auch dadurch, dass die Form,
in der sie vorliegt, viel aus sich machen lässt.
Mit
dem Cassettenrecorder ließen sich Mix-Tapes jenseits
der "K-tel"-Kultur zusammen stellen - mit digitaler
Musik lassen sich Musikbastarde zusammen setzen, die die Copyright-Scholastik
bisher im kommerziellen Bereich verhinderte und die sie nun
auch im privaten Bereich unterbinden will. Neue Beats, neue
Texte, neue Strukturen. Durch die Digitalisierung wurde Musik
von einem Substantiv zu einem Verb - fließt wieder!
"Rip,
Mix & Burn - After All, It's Your Music", heißt
es in der Apple-Werbung. In dem Moment, in dem die Technologie
dieses Versprechen tatsächlich ermöglichte, setzte
bereits die Reaktion der Anwälte und Bürokraten
ein: Die Musik sollte nicht mehr den Käufern der Tonträger
gehören. Erreicht werden soll das über Lizenzen
- und über ein geplantes neues Urheberrecht, das "Umgehungstechnologie"
verbietet.
Wir
setzen dem entgegen: Die Mindestfreiheit für jede Art
von veröffentlichter Information ist die Freiheit der
Bearbeitung und der nichtkommerziellen Weitergabe.
Was aber ist mit den Klageliedern der Musikindustrie, dass
die nicht kommerzielle Weitergabe von Musik der Anfang vom
Ende der Musikproduktion wäre? Zur Entschleierung dieser
Behauptung muss man zwischen knappen und nicht knappen Gütern
unterscheiden: Albert Einsteins Haus in Princeton ist ein
knappes Gut - nicht jeder kann drin wohnen.
Einsteins
Relativitätstheorie ist im Gegensatz dazu ein nicht knappes,
freies Gut - jeder kann sie benutzen und verändern ohne
dass sie weniger wird.
Neben dieser Unterscheidung sind drei Formen der Ökonomie
zu trennen: Die Kommando-Ökonomie, die Markt-Ökonomie,
und die Gaben-Ökonomie.
Sie
haben ihre unterschiedlichen Stärken in verschiedenen
Bereichen: Die Kommando-Ökonomie im Krieg, die Markt-Ökonomie
in der Verteilung knapper Güter und die Gaben-Ökonomie
in der Produktion von Kulturgütern.
Die Produktion von Musik gehorcht den Gesetzen einer mit
Prestige vergüteten Gaben-Ökonomie.
 Musik
entsteht aus einem spielerischen Drang: Es heißt Musik
"spielen", nicht Musik "arbeiten." Und
tatsächlich wird auch auf abertausenden von Acid- und
Cubase-Installationen ohne unmittelbare Gewinnerwartung produziert
was das Zeug hält.
Doch
wie kommt die Musikindustrie dann auf das Argument des fehlenden
Produktionsanreizes wegen freier nicht-kommerzieller Weitergabe?
Zur Lösung dieses Rätsels ist es notwendig, die
Produktion von "Kultur" von der Produktion von "Spektakel"
zu trennen.
Kultur
entsteht, wie der Mittelalterhistoriker Johan Huizinga nachwies,
nicht durch finanzielle Anreize, sondern durch den Spieltrieb
des Menschen. Die vielen Feiertage des Mittelalters nutzte
die Bevölkerung nicht zum Faulenzen, sie schuf sich stattdessen
ein breites Spektrum an hochwertiger sakraler wie profaner
Kunst - ganz ohne Urheberrechtsschutz.
Nach
ganz anderen Kriterien wird dagegen in der Spektakel-Ökonomie
produziert: In ihr sind Guy Debord zufolge Ware, Abhängigkeit
und Kontrolle verbunden. Das Spektakel ist in dieser Form
des Wirtschaftens die ultimative Ware. Sie stimuliert das
Begehren nach Konsum - ein Begehren, das ständig auf
neue Waren umgeleitet wird.
Die
Spektakel-Ökonomie benötigt zu ihrem Funktionieren
eine urheberrechtlich abgesicherte Einwegkommunikations-Medienmaschinerie
(Radio, Fernsehen, Riesenkonzerte). Ohne diese Maschinerie
würde weder jemand den singenden Big-Brother-Insassen
Zlatko produzieren noch etwas von ihm kaufen. Der "Urheberrechtsschutz",
den GEMA und Musikindustrie fordern, ist also eigentlich kein
Urheberrechts- sondern ein Investitions- und Kartellschutz.
Bisher
garantierte eine funktionierende Spektakel-Ökonomie den
Musikkonzernen das Funktionieren ihres Kartells. Doch nicht
jedes Kartell oder Monopol hat auch für alle Zeit Bestand.
Kultur ändert sich - eine schmerzliche Erfahrung, die
vor der Musikindustrie auch schon Mariannische Männerkongregationen
und die FDJ machen mussten.
 Weiter
argumentiert die Musikindustrie damit, dass Güter in
kulturellem Gemeineigentum, in der "Public Domain",
verfallen würden, weil sich ihrer niemand annimmt. Auch
seien keine Anreize zur Schaffung neuer Kulturgüter gegeben,
wenn diese schließlich in die Public Domain fielen.
Was für Parks und Spielplätze zutreffen mag, gilt
jedoch nicht für Kulturgüter.
Ein
Kulturgut entsteht meist durch Rückgriff auf kulturelles
Gemeineigentum - also auf Mythen, Geschehnisse, Erzählformen,
Melodien, Töne oder Konventionen - und kann dadurch bei
übertriebenem Urheberrechtsschutz leicht der Zerstörung
anheimfallen.
So
hätte übertriebener Urheberrechtsschutz fast zur
gerichtlich angeordneten Vernichtung des Films Nosferatu geführt
- wenn sich nicht einzelne Personen mutig und trickreich gegen
Gesetze gestellt hätten.
Jede populäre Musik ist per definitionem Volkseigentum
- wenn nicht nach dem Gesetz, so doch nach den tatsächlichen
Verhältnissen.
Das
Hören von Pophits ist keine Frage der Wahl, sondern des
Bombardements damit. Das Urheberrecht, welches die Produktion
von Kulturwerken eigentlich fördern sollte, behindert
sie stattdessen. Auch schützt das Urheberrecht nicht
Eigentum, sondern enteignet den Mixer - weil er anonym arbeiten
muss und nichts an seinem Werk verdienen kann.
Rip,
Mix and Burn - fangen wir mit der neuen Urheberrechtsnovelle
an, die "Umgehungstechnologien" - also die Soft-
und Hardware, mit der man rippt, mixt und brennt - verbieten
will: Burn Copyright Burn!
Trotz MC Bananes Abgesang auf das Copyright dürfen
wir an dieser Stelle fröhlich darauf hinweisen, dass
das Copyright für diesen Text bei MC Banane liegt.
|